Dieses Hygienekonzept ist für den Basar im Herbst 2020 erstellt worden. Für den Basar im Frühling 2021 gelten möglicherweise andere Bedingungen. Da wir diese noch nicht kennen, ist dieses Hygienekonzept nicht aktuell.
Der Basar rund ums Kind ist ein sortierter Kindersachenbasar und wird vom Förderverein der Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Burscheid veranstaltet. Der Verein nimmt bei dem Basar gut erhaltene Kinderkleidung und Spielzeug von Verkäuferinnen an und verkauft sie in Kommission. Ehrenamtliche Helferinnen sortieren die Ware, legen sie aus, verkaufen sie und geben nicht verkaufte Ware zurück. Wie im Discounter wählen die Kunden die mit Preisen ausgezeichnete Ware in Selbstbedienung aus und bezahlen an Zentralkassen. Nicht verkaufte Ware holen die Verkäufer am Tag nach dem Basar wieder ab.
Der Basar rund ums Kind findet in allen Räumen des Gemeindezentrums Hilgen-Dünweg statt. Insgesamt wird dort auf mehreren Etagen eine Fläche von 725 Quadratmetern genutzt. Ein Außenbereich steht ebenfalls zur Verfügung.
Dieses Hygienekonzept wird aufgestellt, um den Gesundheitsschutz für alle Teilnehmer des Basars sicherzustellen.
Der Verkauf wird in mehreren Zeitabschnitten am 24. Oktober 2020 stattfinden.
1- Allgemeine Hygiene
1.1 Aushänge
In den Räumen sind die Verhaltensregeln bezüglich der persönlichen Hygiene ausgehängt. Im Außenbereich weisen Schilder auf die Maskenpflicht hin.
1.2 Kommunikation der Regeln
Die Basarleitung überwacht die Einhaltung der folgenden Regeln und hält diese selbst ein. Die Teilnehmenden werden durch die Basarleitung ausdrücklich auf die Verhaltensregeln hingewiesen.
1.3 Erkältungssymptome
Personen mit Anzeichen einer Erkältung oder eines grippalen Infekts dürfen die Räume nicht betreten und werden abgewiesen. Hierzu erfolgt ein Hinweis an den Eingangstüren des Gemeindezentrums. Entdeckt die Basarleitung bei sich selbst Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung, meldet sie sich krank.
1.4 Maskenpflicht
Alle Personen, die am Basar teilnehmen oder in dieser Zeit das Gemeindezentrum betreten, müssen einen Mund-Nasenschutz entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung tragen. Das gilt nicht für Kinder bis zum Schulalter. Personen ab dem Schulalter, die keinen Mundschutz tragen, dürfen das Gemeindezentrum während der Veranstaltung nicht betreten, auch dann nicht, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Sie werden abgewiesen.
1.6 Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen dürfen nach Geschlechtern getrennt jeweils nur von einer Person zur Zeit genutzt werden. Es hängen Piktogramme zum hygienischen Händewaschen aus. Als Kontaktflächen gelten dort Türklinken und Armaturen an den Waschbecken. Diese werden durch eine persönlich beauftragte Helferin zweimal täglich feucht abgewischt (Seifenlauge) und so gereinigt. Die verwendeten Tücher werden nach einmaligem Gebrauch in der Waschmaschine der Kirchengemeinde heiß gewaschen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html
1.7 Lüften
Vor und nach den Auf- und Abbauarbeiten sowie nach dem Verkauf werden die benutzten Räume fachgerecht gelüftet. Tische, die für andere Zwecke, als zum Auslegen der Ware genutzt werden, werden nach dem Abbau und vor und der Rückgabe mit Seifenlauge getränkten Tüchern feucht abgewischt. Ausgabetische werden nach Ende der Rückgabe ebenfalls entsprechend gereinigt. Die verwendeten Tücher werden nach einmaligem Gebrauch in der Waschmaschine der Kirchengemeinde heiß gewaschen.
1.8 Corona Warn-App
Den Teilnehmern des Basar rund ums Kind wird empfohlen, die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts auf ihrem Smartphone zu installieren und zu aktivieren. Diese Maßnahme ist freiwillig und wird nicht kontrolliert.
2. Abstand
2.1 Alle Teilnehmer halten mindestens 1,5 m in jede Richtung Abstand zu anderen Personen, mit denen sie nicht in einem Haushalt wohnen.
2.2 Das Gemeindezentrum mit der Kirche in Hilgen-Dünweg darf von höchstens 100 Personen gleichzeitig betreten werden.
2.3 Es ist ein getrennter Ein- und Ausgangsbereich vorgesehen. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sind auf dem Fußboden im Abstand von 1,5 m Markierungen als Hinweis auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand angebracht.
2.4 Während des Verkaufs wird ein Wegekonzept ausgeschildert, das im Wesentlichen einen Einbahnstraßenverkehr vorschreibt, siehe Anlage.
2.5. Die Wartebreiche sind mit 1,5 m Markierungen gekennzeichnet.
3. Schutz der ehrenamtlichen Helferinnen
3.1. Nachverfolgbarkeit
Die Helferinnen melden ihre Mithilfe für festgelegte Zeiteinheiten an. Darüber wird ein Zeitplan erstellt. Die Kontaktdaten der Helferinnen sind bekannt. Die Liste wird entsprechend der Datenschutzbestimmungen des Fördervereins geführt und aufbewahrt. Bei Bedarf werden die Daten der anwesenden Personen an das Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung herausgegeben. Darüber sind die Helferinnen informiert.
3.2 Abstand
Die Helferinnen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu anderen Helferinnen stets einen Abstand von 1,5 Metern halten sollen. Im Kontakt mit Kunden werden Plexiglaswände eingesetzt, wo Abstand nicht eingehalten werden kann (Kassen).
3.3 Mund-Nasen-Bedeckung
Alle Helferinnen, Besucher und die Basarleitung sollen während ihrer Mithilfe Masken zur Mund-Nasen-Bedeckung tragen, siehe 1.5.
3.4 Händewaschen
Möglichkeiten zum Händewaschen stehen zur Verfügung. Die für die Reinigung der Kontaktflächen beauftragte Helferin achtet darauf, dass dort stets ausreichend Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Die Helferinnen werden angehalten, sich oft die Hände zu waschen und mit den Händen möglichst nicht ins Gesicht zu fassen. Helferinnen sollen in die Ellenbeuge niesen.
3.5 Vortreffen: Das geplante Vortreffen der Helferinnen findet in der Evangelischen Kirche Burscheid entsprechend dem dort geltenden Hygienekonzept statt.
3.5 Essen und Trinken
Auf die gemeinsame Zubereitung von Speisen wird verzichtet. Ein offenes Buffet wird nicht angeboten. Das gemeinsame Essen wird von einer Helferin in der Küche aufgewärmt und auf den Tischen in Schüsseln oder als Tellergericht serviert. Das Essen nehmen die Helferinnen an ausgewiesenen Sitzplätzen mit jeweils höchstens 10 Personen an Gruppentischen ein. Die Tische werden im Abstand von 1,5 Metern gemessen von den Sitzplätzen aufgestellt. Nach Möglichkeit wird unter freiem Himmel gegessen. Auf den Plätzen gilt während des Essens keine Maskenpflicht. Die Tische sind mit Nummern gekennzeichnet. Auf der Helferliste wird die Tischnummer eingetragen, an der die Helferin gegessen hat. Das benutzte Geschirr wird in der Spülmaschine der Gemeinde heiß gereinigt. Die Tische werden nach jeder Mahlzeit gereinigt. Die Tücher werden nur für einen Tisch einmal verwendet und anschließend in der Waschmaschine der Kirchengemeinde heiß gewaschen.
Snacks und Zwischenmahlzeiten bringen die Helferinnen selbst für sich mit oder diese werden portionsweise verpackt ausgelegt. Getränke werden aus gekennzeichneten Bechern oder Tassen verzehrt. Der Thekenbereich wird für die Helfer gesperrt.
3.6 Helfereinkauf
Für den geplanten Helfereinkauf melden sich die Helferinnen über die Helferliste an. Es dürfen auch während dem Helfereinkauf nicht mehr als 100 Personen im Gebäude anwesend sein. Diese Personenzahl wurde bisher nie erreicht.
4. Schutz der Kunden
4.1 Vorab-Registrierung
Kunden müssen sich vor dem Verkauf mit einer E-Mail an die Adresse rundumskind.hilgen@t-online.de registrieren. Alle Kunden müssen bei der Registrierung ihren Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer angeben. Auch Kinder sind anzumelden. Diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt und dann entsprechend der Datenschutzrichtlinie des Fördervereins vernichtet. Bei Bedarf werden sie für die Kontaktnachverfolgung an die Behörden weitergegeben.
4.3 Zeitfenster
Den Kunden wird vorab ein Zeitfenster von 50 Minuten mitgeteilt, während dem sie am Einkauf teilnehmen dürfen. Es werden je nach Bedarf mehrere Zeitfenster eingerichtet. 10 Minuten vor Ende des jeweiligen Zeitfensters werden die Kunden durch Ansprache darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich zur Kasse begeben müssen, wenn sie bis dahin noch nicht bezahlt haben. Zwischen den Zeitfenstern endet der Verkauf jeweils. Ein neues Zeitfenster beginnt erst nach einer Pause von mindestens 5 Minuten. Warteschlangen sollen vermieden werden.
4.4. Anmeldung
Bei ihrer Ankunft melden sich die Kunden an. Die Anmeldung wird im Außenbereich aufgebaut. Dort erhalten die Kunden eine „Einkaufskarte“. Die Zahl der Einkaufskarten wird so bestimmt, dass die Höchstzahl der im Gebäude anwesenden Personen nicht überschritten wird. Daraus folgt, dass eine Person ohne „Einkaufskarte“ die Räume nicht betreten darf, wenn sie nicht als Helferin registriert ist.
4.5 Spontane Kunden
Kunden, die sich nicht vorab mit ihren Kontaktdaten angemeldet haben, können unter den folgenden Voraussetzungen am Verkauf teilnehmen:
- Wenn die Zahl der angemeldeten Kunden, die sich im Gebäude befinden, geringer als 100 ist, können diese Kunden bis zum Ende der jeweiligen Verkaufszeit einkaufen. Sie teilen dazu an der Anmeldung ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer vor dem Einlass mit. Diese Daten werden aufgenommen und wie die anderen Kunden-Kontaktdaten gespeichert. Die spontan-Kunden erhalten eine Einkaufskarte, die sie ebenfalls am Ausgang wieder abgeben.
4.6 Maskenpflicht in Warteschlangen
Im gesamten Veranstaltungsbereich – beginnend mit der Warteschlange – gilt Maskenpflicht entsprechend der Corona SchutzV des Land NRW.
4.7 Handdesinfektion
Die Kunden desinfizieren sich bei Ankunft ihre Hände. Desinfektionsmittel steht an der Anmeldung bereit.
4.8 Einbahnstraßenkonzept
Im Verkaufsbereich wird ein Wegekonzept gekennzeichnet. Eine Skizze hängt an.
4.9 Kassenbereiche
Die Kassen werden durch Plexiglasscheiben oder Folientrennwände von den Kundenbereichen getrennt.
4.10 Lüften
Während dem Verkauf werden alle Fenster und Türen im Gemeindezentrum geöffnet, um eine gute Durchlüftung zu ermöglichen. Brandschutztüren, die geschlossen bleiben müssen, sind ausgenommen.
4.11 Einkaufskarten
Die Kunden geben nach ihrem Einkauf ihre „Einkaufskarte“ zurück. Die Karten werden anschließend für die nächste Kundengruppe genutzt.
4.12 Reinigung der Kontaktflächen
Nach Ende eines Zeitfensters verlassen alle Kunden das Gebäude. Die Kassentische werden mit Seifenlauge gereinigt. Die Kontaktflächen in den Toilettenräumen werden gereinigt. Die Tücher werden nach einmaligem Gebrauch in der Waschmaschine der Kirchengemeinde heiß gewaschen.
5. Schutz der Verkäufer
5.1 Verkaufslistenausgabe ist nicht öffentlich
Die Verkaufslisten, die im Frühling bereits ausgegeben worden sind, dürfen weiter genutzt werden. Verkäufer können sich per E-Mail für neue Verkaufslisten bewerben. Diese werden namentlich gekennzeichnet zu verabredeten Zeiten mit Abstand im Gemeindebüro oder an einem anderen verabredeten Ort durch die Basarleitung übergeben oder per Post zugesandt. Das Porto (1,55 Euro) erstattet die Verkäuferin bei der Warenabgabe in Briefmarken.
5.2 Maskenpflicht
Die Verkäufer tragen bei der Abgabe ihrer Ware sowie der Abholung Masken.
5.3 Auszahlung
Die Beträge werden möglichst unbar auf das Konto der Verkäuferin überwiesen. Dazu gibt die Verkäuferin ihre IBAN an. Beträge, die in bar ausgezahlt werden, werden an einer Kasse mit den entsprechenden Schutzaufbauten (siehe Punkt Schutz der Kunden) ausgezahlt.
5.4 Abholung nicht verkaufter Ware
Die nicht verkaufte Ware wird zum vorgegebenen Zeitpunkt von den Verkäufern abgeholt. In der Warteschlange gilt eine Maskenpflicht. Die Verkäufer betreten die Räume nur kurzzeitig und einzeln. Sie werden nicht namentlich erfasst. Kontaktdaten sind über die Verkaufslisten erfasst. Dies gilt auch für die Warenabgabe.